Sennelager

Kurzportrait

Rund 200 Soldaten der britischen Armee werden mit ihren Familienangehörigen am Standort Paderborn verbleiben. Darüber hinaus werden temporär britische Truppen vor Ort sein und den Truppenübungsplatz Senne weiter nutzen. Daher werden auch in Zukunft 600 bis 700 Briten im Stadtteil Schloß Neuhaus wohnen bleiben und somit eine große Anzahl der Wohneinheiten weiter nutzen.
Für den anstehenden Stadterneuerungsprozess in Sennelager ist somit ebenfalls klar, unter welchen Rahmenbedingungen die nächsten planerischen Schritte durchgeführt werden können. Die Kasernenfläche steht bis auf weiteres nicht für eine städtebauliche Neuausrichtung von Sennelager zur Verfügung. Noch nicht fest steht dagegen, welche und wie viele der Wohnungsbestände von den Briten in Sennelager weitergenutzt werden.

Der Fokus wird somit auf den Bereichen entlang der Bielefelder Straße und im Bereich Lahrkampstraße/ Am Heilandsfrieden liegen. In den sogenannten, Vorbereitenden Untersuchungen (nach § 136ff BauGB) war der Verbleib einer militärischen Nutzung der Senne und der Normandy Kaserne als Variante gleichberechtigt mitbetrachtet worden.

Ende Juni 2018 sind den betroffenen Eigentümern und der Steuerungsgruppe Konversion die Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchung vorgestellt worden. Der Rat der Stadt Paderborn hat daraufhin in seiner Sitzung am 15.11.2018 die förmliche Festlegung eines Sanierungsgebietes für Teile der Ortslage Sennlager gem. § 142 BauGB im vereinfachten Verfahren beschlossen. Unter dem Leitsatz, dass Sennelager zu einer attraktiven „Adresse“ innerhalb der Stadt Paderborn werden soll. sind Themen und Entwicklungsziele formuliert worden. Angedacht ist, das Ankommen (u.a. Eingänge), das Wohnen (u.a. Wohnumfeld) und das Leben (u.a. Einkaufen) in der Ortslage zu verbessern. So soll eine qualifizierte Bestandsentwicklung sowie bedarfsorientierter Neubau erfolgen, der öffentliche Raum und das Wohnumfeld aufgewertet werden sowie die gewerblichen und infrastrukturellen Angebote im Untersuchungsgebiet bzw. in der Ortslage Sennelager gestärkt werden.

Die folgenden Sanierungsziele bilden den Rahmen des Stadterneuerungskonzeptes:
≡ Vermeidung von mittel- und langfristigem Leerstand der tw. noch britisch genutzten Wohnungsbestände (Lahrkampstraße)
≡ Zielgruppenspezifische Bereitstellung von Wohnraum für die Nachfragergruppen aus der Stadt Paderborn
≡ Ausbildung einer tragfähigen Ortsmitte mit Gewerbe und Gemeinbedarfseinrichtungen
≡ Stärkung der Bielefelder Straße / verkehrliche und städtebauliche Neuordnung der Ortseingänge
≡ Energetische Sanierung des Gebäudebestandes
≡ Qualifizierung der Grünräume / Umweltbeziehungen in Abhängigkeit von der Nachnutzung der Normandy Kaserne und des Truppenübungsplatzes
≡ Erhöhung der Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum

Für die Eigentümer im Gebiet sind die Sanierungsziele „Zielgruppenspezifische Bereitstellung von Wohnraum“ und die „Energetische Sanierung des Gebäudebestandes“ wichtig.
Im Satzungsbeschluss wurde zudem festgelegt, dass die Maßnahme im sog. "vereinfachten Verfahren" durchgeführt wird, da keine nennenswertne sanierungsbedingten Bodenwertsteigerungen zu erwarten sind. Das bedeutet, dass von den Eigentümern im Gebiet keine Ausgleichsbeiträge erhoben werden. Darüber hinaus wurden in der Sanierungssatzung alle Genehmigungsvorbehalte nach § 144 BauGB ausgeschlossen.

Mit dem Satzungsbeschluss können private Eigentümer zudem die Möglichkeit nutzen in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet, nach § 7 h oder 10 f EStG eine erhöhte steuerliche Absetzbarkeit für Investitionen an ihrem Gebäude bzw. für die Herstellungskosten in Anspruch nehmen. Vor Beginn der Maßnahmen ist eine Instandsetzungs- und Modernisierungsvereinbarung mit der Stadt zu schließen. Nach dem Abschluss der Maßnahme erhalten Sie eine Bescheinigung der Kosten durch die Stadt Paderborn zur Vorlage beim Finanzamt. Dieses hat dann die endgültige Entscheidung über die Anerkennung der bescheinigten Kosten zu treffen. Zu steuerrechtlichen Fragestellungen berät Sie ausführlich Ihr Steuerberater. Für bereits begonnene Maßnahmen besteht die Möglichkeit jedoch nicht.

Den Satzungstext und die Gebietsabgrenzung finden Sie im Bereich "Downloads" auf dieser Seite.

Parallel wird zudem geprüft, welche Ziele und Möglichkeiten ein ergänzendes Stadtentwicklungskonzept für Sennelager und/ oder die Anpassung der bestehenden Bebauungspläne bieten können. Für die Aufhebung des Bebauungsplanes SN 17 "Sennelager-Mitte" wurde der Aufstellungsbeschluss und der Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung in der Sitzung des Ausschusses für Bauen, Planen und Umwelt am 27.06.2019 gefasst. Gleichzeitig wurde der Aufstellungsbeschluss für den neuen Bebauungsplan SN 335 „Ortskern Sennelager“ gefasst, der der Steuerung von Vergnügungsstätten dient. Die frühzeitige Beteiligung für beide Bebauungspläne fand in der Zeit vom 08.07.2019 bis 02.08.2019 statt. In seiner Sitzung am 07.10.2020 fasste der Ausschuss für Bauen, Planen und Umwelt sowohl für den Entwurf zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. SN 17 als auch für den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. SN 335 den Beschluss für die Offenlage.
Beide Pläne wurden vom 26.10. bis einschl. zum 04.12.2020 öffentlich ausgelegt. Weitere Informationen hierzu sind auch der Internetseite der Stadt Paderborn https://www.paderborn.de/wohnen-soziales/stadtentwicklung/bauleitplanung... zu finden. Stellungnahmen zu beiden Bebauungsplänen konnten während der Auslegungsfrist abgegeben werden.

Berichte