Sehr geehrter Gast,
der Ankauf und die Konversion von ehemals militärisch genutzten Flächen ist unter anderem aufgrund der geltenden Regularien und der diversen beteiligten Behörden und Institutionen ein hochkomplexer Prozess, der im Normalfall Jahre oder sogar Jahrzehnte in Anspruch nimmt. Tatsächlich zeigt sich am bisherigen zeitlichen Ablauf der Konversion des Alanbrooke Quartiers, dass die Stadt Paderborn (im deutschlandweiten Vergleich) Konversionsflächen sehr schnell in eine zivile Nutzung überführt.
Nach der Freigabe und Rückgabe von militärischen Liegenschaften an die Bundesrepublik Deutschland prüfen zunächst Bundes- und Landesbehörden, ob Bedarf an den Liegenschaften besteht; z.B. für die Nutzung durch die Bundeswehr, oder Bundes- und Landesbehörden. Erst wenn die Bundes- und Landesbehörden ein Interesse verneinen, wird der Kommune im Rahmen einer Erstzugriffsoption die Liegenschaften angeboten. Bevor die Liegenschaft von der Kommune angekauft werden kann, ist ein Wertermittlungsverfahren zur Festlegung des Kaufpreises notwendig. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) darf ihre Immobilien nur zum sogenannten „vollen Wert“ veräußern. D.h. die Kommune muss zunächst ausarbeiten und darlegen, z.B. in Form eines städtebaulich-freiraumplanerischen Rahmen- oder Masterplans, was auf der Fläche entstehen soll.
Die Erarbeitung eines solchen Master- oder Rahmenplans wiederum ist selbst ein hochkomplexes und langwieriges Verfahren, bei dem unzählige Interessen und Anforderungen unterschiedlichster Stakeholder erfasst, gegeneinander abgewogen und zusammengeführt werden müssen, nicht zuletzt in Form politischer Beschlüsse.
Hinzu kommt, dass nicht alle vormals militärisch genutzen Liegenschaften der Kommune auch im Rahmen einer Erstzugriffsoption von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) angeboten werden. So tritt die BImA, z.B. in Bezug auf die Wohnliegenschaften, in Zukunft selbst als Vermieter am Markt auf. Das bedeutet, dass in Zukunft eine große Anzahl an Wohnungen im niedrigen Mietpreissegment auf den Wohnunsgmarkt gelangen.
Der Standortübungsplatz Lieth befindet sich aktuell noch in militärischer Nutzung. Derzeit ist nicht bekannt, ob und wann das Gelände an die Bundesrepublik Deutschland zurückgeben wird.
Nach dem Ende der militärischen Nutzung wird die Fläche jedoch in das „Nationale Naturerbe“ übergehen. Für den Flächenbetreiber des Nationalen Naturerbes besteht die Verpflichtung, die naturschutzfachliche Bedeutung der Flächen langfristig zu sichern und die Flächen im Rahmen einer fachgerechten Betreuung, Verwaltung und Pflege mit den zur Verfügung stehenden Mitteln zu entwickeln. Die Flächen des Nationalen Naturerbes sollen für nachfolgende Generationen als Orte der biologischen Vielfalt erhalten werden. Der Standortübungsplatz Lieth steht dementsprechend nach dem Wegfall der militärischen Nutzung für eine Nachnutzung nicht zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen