Sehr geehrter Gast,
entgegen der anderen Kasernen und Wohnstandorte im Stadtgebiet werden die militärischen Liegenschaften (Kasernen und bundeseigene Wohnungsbestände) in Sennelager nicht von den Briten aufgegeben, sondern im Rahmen des Betriebs des Truppenübungsplatzes weiter genutzt. Die angesprochenen Wohnbestände im Bereich „Am Heilandsfrieden/Lahrkampstraße“ befinden sich jedoch in Privatbesitz und wurden von den Briten bereits freigezogen. Die Wohnungen in der Wohnanlage „Senneglück“ werden aktuell am Wohnungsmarkt zu ortsüblichen Preisen angeboten und sukzessive belegt. Da sich diese Bestände im Privatbesitz befinden, kann die Stadt keinen direkten Einfluss auf die Vermietung der Wohngebäude nehmen.
Im Jahr 2014 starteten die sog. Vorbereitenden Untersuchungen für die Ortslage Sennelager unter der Voraussetzung, dass die komplette militärische Aufgabe der Liegenschaften in Sennelager bis 2020 erfolgen würde. Im Laufe der Untersuchungen trafen die Briten die Entscheidung den Standort „Sennelager“ (TÜP Senne einschließlich der Wohnungsbestände, Normandy und Athlone) weiter zu nutzen. Das bedeutet, dass Sennelager kein Konversionsstandort mehr ist. Mit der Entscheidung der Briten den Standort, der bis direkt an die Bielefelder Straße reicht, weiter zu nutzen wird es im Ortskern keine großen baulichen Lösungen geben können, weder für die Bielefelder Straße noch für die Ausbildung einer neuen Ortsmitte.
Als Ergebnis der umfangreichen vorbereitenden Untersuchungen, die als ein Szenario auch den Verbleib der britischen Streitkräfte betrachtet hatte, sind einige gutachterliche Empfehlungen zum weiteren Vorgehen in Sennelager gegeben worden. Diese Empfehlungen wurden seitens der Stadt bereits umgesetzt. Im ersten Schritt ist ein sog. Sanierungsgebiet im vereinfachten Verfahren als Satzung für den Kern der Ortslage Sennelager im November 2018 beschlossen worden. Die Festlegung als Sanierungsgebiet ist ein Instrument zur Unterstützung von privaten Bauherren, die ihre Gebäude gemäß den Sanierungszielen (z.B. energetischer, barrierefreier Umbau) erneuern möchten. In einem förmlich festgesetzten Sanierungsgebiet haben die Eigentümer die Möglichkeit ihre Aufwendungen steuerlich geltend zu machen. Insofern werden in Sennelager die privaten Eigentümer unterstützt durch Modernisierung und Sanierung des Gebäudebestandes, Sennelager als Wohn- und Geschäftsstandort attraktiver zu machen.
Im Bereich des Sanierungsgebiets und im näheren Umfeld sind in den letzten Jahren bereits einige private bauliche Projekte (Umbau und Neubau) realisiert worden oder sind in der Planung, die der Ortslage neue Impulse geben, auch im Umfeld des Bahnhofs.
Um diese ersten Schritte weiter zu unterstützen wird ebenfalls der Bebauungsplan „SN 17 Sennelager Mitte“ aufgehoben. Mit der Aufhebung der Festsetzung als „Kerngebiet“ (MK) wird es im zentralen Bereich von Sennelager deutlich einfacher auch reine Wohngebäude zu realisieren. Darüber hinaus wird über die Neuaufstellung des Bebauungsplans „SN 335 - Ortskern Sennelager“ der Ausschluss bzw. die Zulässigkeit von Vergnügungsstätten geregelt. Der politische Satzungsbeschluss zur Offenlage der beiden Bebauungspläne erfolgt voraussichtlich in der Sitzung des Bauausschusses am 07.10.2020.