Sehr geehrter Gast,
Im Jahr 2014 starteten die sog. Vorbereitenden Untersuchungen für die Ortslage Sennelager unter der Voraussetzung, dass die komplette militärische Aufgabe der Liegenschaften in Sennelager bis 2020 erfolgen würde. Im Laufe der Untersuchungen trafen die Briten die Entscheidung den Standort „Sennelager“ (TÜP Senne einschließlich der Wohnungsbestände, Normandy und Athlone) weiter zu nutzen. Das bedeutet, dass Sennelager kein Konversionsstandort mehr ist. Mit der Entscheidung der Briten den Standort, der bis direkt an die Bielefelder Straße reicht, weiter zu nutzen wird es im Ortskern keine großen baulichen Lösungen geben können, weder für die Bielefelder Straße noch für die Ausbildung einer neuen Ortsmitte. Die ortsbildprägenden Bäume entlang der Bielefelder Straße werden aus ökologischen und stadtgestalterischen Gründen erhalten.
Als Ergebnis der umfangreichen vorbereitenden Untersuchungen, die als ein Szenario auch den Verbleib der britischen Streitkräfte betrachtet hatte, sind einige Empfehlungen zum weiteren Vorgehen in Sennelager gegeben worden. Im ersten Schritt ist ein sog. Sanierungsgebiet im vereinfachten Verfahren als Satzung für den Kern der Ortslage Sennelager beschlossen worden.
Die Festlegung als Sanierungsgebiet ist ein Instrument zur Unterstützung von privaten Bauherren, die ihre Gebäude gemäß den Sanierungszielen (z.B. energetischer, barrierefreier Umbau) erneuern möchten.
In einem förmlich festgesetzten Sanierungsgebiet haben die Eigentümer die Möglichkeit ihre Aufwendungen steuerlich geltend zu machen. Insofern werden in Sennelager die privaten Eigentümer unterstützt durch Modernisierung und Sanierung des Gebäudebestandes, Sennelager als Wohn- und Geschäftsstandort attraktiver zu machen.
Im Bereich des Sanierungsgebiets und im näheren Umfeld sind in den letzten Jahren bereits einige private bauliche Projekte (Umbau und Neubau) realisiert worden oder sind in der Planung, die der Ortslage neue Impulse geben, auch im Umfeld des Bahnhofs.
Um diese ersten Schritte weiter zu unterstützen wird aktuell ebenfalls der Bebauungsplan „SN 17 Sennelager Mitte“ aufgehoben. Mit der Aufhebung der Festsetzung als „Kerngebiet“ (MK) wird es im zentralen Bereich von Sennelager deutlich einfacher auch reine Wohngebäude zu realisieren.
Darüber hinaus wird über die Neuaufstellung des Bebauungsplans „SN 335 - Ortskern Sennelager“ der Ausschluss bzw. zur Zulässigkeit von Vergnügungsstätten geregelt.
Auch am nordöstlichen Ortsrand Sennelagers ist am Ende des Mackensenweges auf privaten Grundstücken beabsichtigt, eine weitere Wohnbebauentwicklung zu ermöglichen (Einzel-, Doppel- und Reihenhäuser) und planungsrechtlich zu sichern.
Diese Planung befindet sich aktuell im Verfahren.
Daneben gilt es die Situation am Haltepunkt Sennelager zu verbessern. Obwohl die Flächen im Bahnhofsbereich, bis auf eine schmale rückwärtige Grundstücksparzelle parallel zur Panzerverladung, nicht im Eigentum der Stadt sind, werden intensive Gespräche bezüglich einer Verbesserung der Situation mit der Deutschen Bahn und der Bundeswehr, als Hauptnutzer der Panzerverladung, geführt.